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Regeste

Art. 4 BV; unentgeltliche Rechtspflege im Scheidungsprozess.
Ein im kantonalen Rechtsmittelverfahren gestelltes Begehren um Erhöhung der vom erstinstanzlichen Gericht zugesprochenen Unterhaltsbeiträge (Art. 156 Abs. 2 ZGB) ist nicht schon deshalb aussichtslos, weil im Falle der Gutheissung dieses Antrags unter Umständen in den betreibungsrechtlichen Notbedarf des Unterhaltspflichtigen eingegriffen werden müsste.

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Referenzen

Artikel: Art. 4 BV, Art. 156 Abs. 2 ZGB