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Regeste

Art. 151 Abs. 1 ZGB.
Gewährung einer zusätzlichen Entschädigung in Form einer Kapitalabfindung zugunsten des schuldlosen Ehegatten zum Ausgleich des Verlusts erbrechtlicher Vorteile.

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 151 Abs. 1 ZGB