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Regeste

Art. 165 Ziff. 1 in Verbindung mit Art. 172 Abs. 1 StGB.
Der Erwerb wertloser Schuldbriefe durch den Bevollmächtigten einer zahlungsunfähigen Aktiengesellschaft verschlimmert deren Vermögenslage und stellt eine Bankrotthandlung i.S. der oben genannten Bestimmungen dar.

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Referenzen

Artikel: Art. 172 Abs. 1 StGB