Regeste
Art. 8 Abs. 1 und Art. 18 Abs. 1 IVG : Arbeitsvermittlung.
- Wann liegt eine anspruchsbegründende Invalidität vor (Erw. 6)?
- Wann ist die IV-Regionalstelle, wann das Arbeitsamt für die Arbeitsvermittlung zuständig? Soweit Rz. 64.3 des Kreisschreibens des BSV über die Eingliederungsmassnahmen beruflicher Art die Arbeitsvermittlung invalider arbeitsloser Versicherter in die Zuständigkeit der Arbeitsämter verweist, ist die Regelung gesetzeswidrig (Erw. 7).
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Art. 8 Abs. 1 und