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Regeste

Art. 18 Abs. 3 und 117 StGB. Fahrlässige Tötung.
1. Fahrlässiges Verhalten eines Bergführers, der als Leiter eines Gebirgskurses einen im Fels vorgefundenen Haken zum Abseilen verwenden lässt, ohne rechtzeitig für Sicherung zu sorgen (Erw. 1).
2. Adäquater Kausalzusammenhang zwischem diesem Verhalten und dem tödlichen Absturz eines Kursteilnehmers (Erw. 2).

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Referenzen

Artikel: Art. 18 Abs. 3 und 117 StGB