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Regeste

Art. 26 Abs. 2 SVG; Art. 117 StGB; Vertrauensgrundsatz.
Nur besondere Umstände können, wegen der gegenüber den in Art. 26 Abs. 2 SVG aufgezählten Personen gebotenen besonderen Vorsicht, ein allenfalls begrenztes Vertrauen in das verkehrsregelkonforme Verhalten dieser Strassenbenützer begründen.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

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Artikel: Art. 26 Abs. 2 SVG, Art. 117 StGB

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