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Regeste

Umtausch eines ausländischen Führerausweises. Art. 44 VZV.
Voraussetzungen für die Anordnung einer neuen Führerprüfung: im allgemeinen (E. 2b) und bei verkehrsgefährdender Verletzung von Verkehrsregeln (E. 2b).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

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Artikel: Art. 44 VZV

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