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Regeste

Art. 1 Abs. 2 und Art. 7 Abs. 2 PatG sowie Art. 54 Abs. 2 und Art. 56 EPÜ 2000; erfinderische Tätigkeit, Stand der Technik.
Grundsätze der Beurteilung der Ausführbarkeit bzw. der hinreichenden Offenbarung einer technischen Lehre im Rahmen der Prüfung der erfinderischen Tätigkeit (E. 2.2).

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Artikel: Art. 1 Abs. 2 und Art. 7 Abs. 2 PatG, Art. 54 Abs. 2 und Art. 56 EPÜ 2000