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Regeste

Vollstreckung eines kanadischen Zivilurteils gemäss § 323 der solothurnischen ZPO.
Erfordernis der gesetzlichen Vorladung zur Urteilsverhandlung gemäss § 323 Abs. 2 lit. c ZPO; willkürliche Anwendung dieser Bestimmung verneint (E. 3).
Völkerrechtliche Zulässigkeit der Postzustellung von ausländischen Gerichtsakten? (E. 3.)
Verstoss gegen Treu und Glauben durch Geltendmachen eines Fehlers in der Zustellung der Vorladung? (E. 4.)

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: § 323 Abs. 2 lit. c ZPO