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Regeste

Weisseln der Decken einer Wohnung beim Auszug des Mieters.
Art. 4 BV; Art. 271 Abs. 2 OR und Art. 5 BMM. Unter der Herrschaft des BMM ist es selbst bei entsprechenden vertraglichen Abreden willkürlich, den Mieter zu verpflichten, bei seinem Auszug die Kosten für das Weisseln der Decken der gemieteten Wohnung zu übernehmen.

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Referenzen

Artikel: Art. 4 BV, Art. 271 Abs. 2 OR, Art. 5 BMM