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Regeste

Art. 303 Ziff. 1 Abs. 1 StGB; mehrfache falsche Anschuldigung.
Wer gegen eine Person eine Strafanzeige einreicht, macht sich dadurch nicht wegen falscher Anschuldigung strafbar, wenn das aufgrund der Anzeige eröffnete Strafverfahren eingestellt wird. Die Strafanzeige erfüllt den Tatbestand nur, wenn die Nichtschuld der Drittperson in einem früheren Verfahren festgestellt wurde (E. 2).

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Artikel: Art. 303 Ziff. 1 Abs. 1 StGB