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Regeste

Gewährleistung zweckgemässer Verwendung der Ehepaar-Altersrente.
Unterschiedliche Voraussetzungen der Massnahmen im Sinne von Art. 76 Abs. 1 AHVV und der Massnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft nach Art. 171 ZGB.

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Referenzen

Artikel: Art. 76 Abs. 1 AHVV, Art. 171 ZGB