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Regeste

Art. 3 Abs. 4 lit. e und g ELG, Art. 11a und 17 Abs. 1 lit. b ELKV: Transportkostenabzug.
Die ELKV-Regelung hält sich im Rahmen des Gesetzes (in der seit 1. Januar 1987 gültigen Fassung), indem sie - abgesehen von Notfällen oder vom notwendigen Transport mit Krankenwagen - die vom Einkommen abziehbaren Transportkosten begrenzt.

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Artikel: Art. 3 Abs. 4 lit. e und g ELG, Art. 11a und 17 Abs. 1 lit. b ELKV

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