Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 

Regeste

Art. 2 Abs. 1 RPG; Abweichung eines Sondernutzungsplans (Arealplans) von der Grundordnung.
Wesentliche Abweichungen eines Sondernutzungsplans von der Grundordnung widersprechen der Planungspflicht und dem planerischen Stufenbau nach Art. 2 Abs. 1 RPG. Die Zulässigkeit einer Abweichung ist strenger zu beurteilen, wenn diese demokratisch weniger stark abgestützt ist als die Grundordnung (E. 3.3); so beim zu beurteilenden Arealplan (E. 4.2). Die darin vorgesehene Verdoppelung bis Verdreifachung der in der Grundordnung maximal zugelassenen Gebäudelänge ist derart massiv, dass Art. 2 Abs. 1 RPG verletzt ist (E. 4.4 und 4.5).

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 2 Abs. 1 RPG