Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 

Regeste

Art. 2 Abs. 1 lit. a, Art. 14bis Abs. 1 und 4 KUVG, Art. 25 Abs. 4 und 5 Vo V.
Eine kantonalrechtliche Bestimmung, die jede Erhöhung der in Art. 25 Abs. 4 Vo V vorgesehenen Franchise von mindestens 50 Franken je Krankheitsfall für Versicherte in sehr guten finanziellen Verhältnissen verbietet, ist bundesrechtswidrig.

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 14bis Abs. 1 und 4 KUVG