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Regeste

Art. 29 Abs. 2 OG.
Ein Anwaltspraktikant kann, selbst wenn er die Strafverteidigung in eigener Verantwortung besorgt, nicht einem patentierten Anwalt gleichgestellt werden.
Er kann daher eine Beschwerdeerklärung nicht rechtsgültig unterzeichnen.

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Artikel: Art. 29 Abs. 2 OG