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Regeste

Beurteilung kantonaler Administrativstreitigkeiten durch das Bundesgericht (Art. 114bis Abs. 4 BV).
Die für eine Kompetenzzuweisung an das Bundesgericht gemäss Art. 114bis Abs. 4 BV erforderliche Genehmigung der Bundesversammlung hat konstitutiven Charakter.

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Referenzen

Artikel: Art. 114bis Abs. 4 BV