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Regeste

Obligatorische Versicherung:
- Gestützt auf Art. 2 Abs. 1 KUVG können die Kantone die Krankenund Unfallversicherung obligatorisch erklären.
- Zusammentreffen von Sozial-und Privatversicherung (Art. 26 KUVG).

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Referenzen

Artikel: Art. 2 Abs. 1 KUVG, Art. 26 KUVG