Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 

Regeste

Bäuerliches Vorkaufsrecht nach EGG und Nationalstrassenbau.
Der Erwerb von Land durch den Staat zum Zwecke der Leistung von Realersatz (unmittelbar oder im Landumlegungsverfahren) an vom Nationalstrassenbau betroffene Landwirte geschieht in Erfüllung einer (bestimmten) öffentlichen, gemeinnützigen Aufgabe im Sinne von Art. 10 lit. b EGG; daher entfällt das Vorkaufsrecht. (Art. 10 und 21 EGG; Art. 30 ff. Bundesgesetz über Nationalstrassen).

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 10 lit. b EGG, Art. 10 und 21 EGG