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Regeste

Erbrecht; Nacherbeneinsetzung auf den Überrest; Sicherstellungspflicht des Vorerben; Art. 490 Abs. 2 ZGB.
Anders als bei der gewöhnlichen Nacherbeneinsetzung hat der Vorerbe bei der Nacherbeneinsetzung auf den Überrest für die Auslieferung der Erbschaft an den Nacherben keine Sicherheit zu leisten; vorbehalten sind angemessene Vorkehren für den Fall, dass der Vorerbe die ihm vom Erblasser eingeräumten Rechte offenbar missbraucht.

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Referenzen

Artikel: Art. 490 Abs. 2 ZGB