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Regeste

Art. 7 und 19 des BG vom 3. Oktober 1951 über die Betäubungsmittel.
Die Einnahme von Substanzen, die ähnlich wirken wie die Betäubungsmittel, ist als solche nicht strafbar (Erw. 8).
Art. 275 StGB Angriff auf die verfassungsmässige Ordnung.
Tragweite der Bestimmung (Erw. 9).
Anwendung im Einzelfall (Erw. 10 a bis c).
Im vorliegunden Falle ist unechte Gesetzeskonkurrenz zwischen Art. 275 und Art. 275ter StGB anzunehmen, da bereits die erste Bestimmung die Straftaten nach allen Seiten erfasst (Erw. 10 d). Art. 63, 68 und 69, 41 und 51 StGB.
Hauptstrafe, Anrechnung der Untersuchungshaft, bedingter Strafvollzug, Nebenstrafe (Erw. 11 bis 14).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 275 StGB