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Regeste

Anfechtung der Ehelichkeit (Art. 254 ZGB).
Genügt eine nach kantonalem Recht als Beweismittel zugelassene Aussage in der Parteibefragung den strengen Anforderungen, welche Art. 254 ZGB an den Nachweis der Unmöglichkeit der Vaterschaft stellt? Frage offen gelassen. Eine solche Aussage darf aber nach Bundesrecht jedenfalls dann bei der Beweiswürdigung berücksichtigt werden, wenn sie noch durch weitere gewichtige Indizien gestützt wird.

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Referenzen

Artikel: Art. 254 ZGB