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Regeste

Art. 1 Abs. 2 Satz 2, Art. 5 Abs. 1 und 3 KUVG, Art. 4 BV: Anspruch auf Höherversicherung.
- In der Krankenversicherung besteht kein gesetzlicher Anspruch, sich für Leistungen versichern zu lassen, welche die gesetzlichen oder statutarischen Leistungsminima übersteigen (Erw. 2a).
- Sehen die Statuten keinen Anspruch auf Höherversicherung vor, kann ein solches Recht weder aus dem Verhältnismässigkeitsprinzip noch aus dem Grundsatz der Gegenseitigkeit abgeleitet werden (Erw. 4a und d).
- Zur Freiheit der Kasse, den Massstab für das ihr tragbar erscheinende Morbiditätsrisiko bestimmen zu können (Erw. 4b).
- Ansprüche auf Höherversicherung unter dem Titel rechtsgleicher Behandlung (Erw. 4c).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 5 Abs. 1 und 3 KUVG, Art. 4 BV

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