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Regeste

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Art. 814 OR).
Gesetzlich ist es zulässig, die einem Gesellschafter der GmbH.
durch Gesellschaftsbeschluss übertragene Geschäftsführung und Vertretung ohne wichtigen Grund zu entziehen.

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Referenzen

Artikel: Art. 814 OR