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Regeste

Enteignungsentschädigung für ein Wohnhaus mit Restaurant.
Beschwerdebefugnis der Grundpfandgläubigerin (E. 2).
Aufgaben und Funktion der Eidgenössischen Oberschätzungskommission (E. 3).
Ermittlung des Realwertes: Grundsätze zur Festlegung der Altersentwertung (E. 5a und b). Bestimmung des relativen Landwertes, insbesondere anhand der Lageklassenmethode (E. 5c).
Bei der Ermittlung des Ertragwertes darf auf die am Stichtag bestehenden Mietverträge nur insoweit abgestellt werden, als die Mietzinse auch weiterhin erhältlich sind (E. 6a). Setzt eine mögliche bessere Nutzung zusätzliche Investitionen voraus, können diese bei der Ertragswertberechnung nicht einfach übergangen werden (E. 6c, s. auch E. 5c/bb).