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Regeste

Art. 4 und 28 IVG.
- Bedeutung der Invaliditätsschätzungen von SUVA und Militärversicherung für die Invaliditätsbemessung in der Invalidenversicherung (Erw. 2a, Bestätigung und Präzisierung der Praxis).
- Eine unterschiedliche Beurteilung kann sich u.a. daraus ergeben, dass die Renten der SUVA praxisgemäss abgestuft oder befristet werden können, wogegen in der Invalidenversicherung eine antizipierte Invaliditätsbemessung grundsätzlich nicht zulässig ist (Erw. 2b).

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Artikel: Art. 4 und 28 IVG