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Regeste

Kantonale verwaltungsrechtliche Streitigkeiten; Zuweisung an das Bundesgericht (Art. 114 bis Abs. 4 BV, Art. 116 OG, § 1 Abs. 3 des schwyzerischen Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege).
1. Zuständigkeit des Bundesgerichts zur Beurteilung einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde in einer Streitigkeit über die Auslegung eines dem kantonalen Verwaltungsrecht unterstehenden Vertrages (Erw. 1).
2. Ist die Beschwerde mangels eines rechtlichen Interesses des Beschwerdeführers an der von ihm begehrten Feststellung unzulässig? (Erw. 2.)
3. Grundsätze für die Auslegung eines verwaltungsrechtlichen Vertrages; Anwendung des Vertrauensprinzips (Erw. 3).

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 114 bis Abs. 4 BV, Art. 116 OG