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Regeste

Anfechtungsklage nach Art. 288 SchKG.
Ist die Anfechtbarkeit zu bejahen, wenn einer der Gläubiger dem Schuldner gegen die Abtretung bestimmter Forderungen Kredit gewährt und zwar bis zu 70% der jeweils abgetretenen Guthaben?

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Referenzen

Artikel: Art. 288 SchKG