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Regeste

Art. 161 Abs. 1 und Art. 163 Abs. 3 OR.
Eine Konventionalstrafe ist nicht schon deshalb übermässig, weil sie den Betrag übersteigt, den der Gläubiger als Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen könnte; Voraussetzungen der Herabsetzung.

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Referenzen

Artikel: Art. 161 Abs. 1 und Art. 163 Abs. 3 OR