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Regeste

Art. 3 StGB; Territorialprinzip und Anrechnung.
1. Die Schweiz beansprucht gemäss Art. 3 Ziff. 1 Abs. 1 StGB auch dann die Gerichtsbarkeit, wenn bei einer einheitlichen Tathandlung nur ein Teil in der Schweiz begangen wurde und ein ausländischer Staat sich wegen des auf seinem Gebiet begangenen Tatanteils ebenfalls als zur Strafverfolgung zuständig erachtet (E. 2a).
2. Die Anerkennung eines ausländischen Urteils als definitive Erledigung ergibt sich aus Art. 3 Ziff. 2 StGB für den Fall, dass ein Ausländer (wegen der in der Schweiz begangenen Tat) auf Ersuchen der schweizerischen Behörde im Ausland verfolgt worden ist (E. 2b).
3. Grundsätze für die Anrechnung einer im Ausland verhängten Geldstrafe auf eine in der Schweiz auszusprechende Freiheitsstrafe (Art. 3 Ziff. 1 Abs. 2 StGB; E. 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 3 StGB, Art. 3 Ziff. 1 Abs. 1 StGB, Art. 3 Ziff. 2 StGB, Art. 3 Ziff. 1 Abs. 2 StGB