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Regeste

Art. 265 Abs. 2 SchKG; neues Vermögen.
Begriff des neuen Vermögens; Höhe des Zuschlags zum Grundbetrag des betreibungsrechtlichen Existenzminimums (Präzisierung der Rechtsprechung; E. 2 und 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 265 Abs. 2 SchKG