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Regeste

Art. 134 Ziff. 1 Abs. 3 StGB.
Voraussehbarkeit des Todes.
Es genügt, dass der Täter den Tod des Kindes als nicht bloss ganz entfernte Möglichkeit voraussehen konnte.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 134 Ziff. 1 Abs. 3 StGB