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Regeste

Art. 28 Abs. 3 BMM; zweijährige Kündigungsschutzfrist.
1. Klage auf Feststellung der Nichtigkeit einer Kündigung gemäss Art. 28 Abs. 3 BMM; Passivlegitimation bei Verkauf der Liegenschaft während des kantonalen Verfahrens (E. 1).
2. Die Schutzfrist des Art. 28 Abs. 3 BMM gilt auch gegenüber dem Erwerber der Mietliegenschaft, wenn er den Mietvertrag übernommen hat (E. 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 28 Abs. 3 BMM