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Regeste

Art. 25 Abs. 4 und 26 Abs. 1 MVG: Rentenanspruch infolge Schädigung paariger Organe.
- Revision der für den Verlust eines Auges vor 1964 zugesprochenen Rente bei späterer Schädigung des anderen Auges ausserhalb des Militärdienstes: übergangsrechtliche Auswirkungen der Gesetzesnovelle vom 19. Dezember 1963 (in Kraft seit 1. Januar 1964).
- Invaliditätsschätzung, insbesondere bei Augenschäden.