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Regeste

Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland; Art. 7 Abs. 1 lit. a und b BewB; Art. 12a Abs. 1 und 2 BewV.
1. Sind Ausnahmen vom Verweigerungsgrund des Art. 7 Abs. 1 lit. b BewB zulässig, wenn für die Arrondierung einer Parzelle, die sich in einem der Bewilligungssperre unterliegenden Ort befindet, ein hinreichender Grund besteht? Frage offen gelassen (E. 2).
2. Wenn sich nach der Arrondierung eine Grundstücksfläche von mehr als 1000 m2 ergibt, so sind für die Erteilung der Bewilligung "zwingende Gründe" erforderlich. Die Erstellung eines privaten Schwimmbades stellt keinen solchen Grund dar (E. 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 7 Abs. 1 lit. a und b BewB, Art. 12a Abs. 1 und 2 BewV, Art. 7 Abs. 1 lit. b BewB