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Regeste

Beamtenrecht. Anspruch des Beamten auf einen Beitrag an die Kosten nach Art. 64 Abs. 1 Beamtenordnung (3); Verjährung?
1. Rechtsweg: Verwaltungsgerichtsbeschwerde (E. 1).
2. Analoge Anwendung von Art. 98 Abs. 1 Beamtenordnung (3) auf das verwaltungsgerichtliche Beschwerdeverfahren (E. 2).
3. Wann erhält der Beamte Kenntnis vom Anspruch im Sinn von Art. 98 Abs. 1 Beamtenordnung (3) (E. 3)?