Regeste
Art. 41 Ziff. 3 Abs. 1 StGB.
Recht und Pflicht des Richters, den Vollzug einer bedingt aufgeschobenen Strafe anzuordnen, sind nicht befristet.
Ganzes Dokument
Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Artikel: Art. 41 Ziff. 3 Abs. 1 StGB