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Regeste

Art. 140 Ziff. 1 StGB.
1. Agenturvertrag: Die Waren, die er zum Verkaufe erhält, sowie ihr Erlös sind dem Agenten im Sinne von Art. 140 Ziff. 1 StGB anvertraut (Erw. 1).
2. Das gilt selbst dann, wenn der Vertrag zivilrechtlich ungültig ist (Erw. 2).

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Referenzen

Artikel: Art. 140 Ziff. 1 StGB