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Regeste

Art. 263 Abs. 4 und Art. 143-149 OR; Übertragung der Miete von Geschäftsräumen; Solidarschuld.
Die Übertragung der Miete hat nach Art. 263 Abs. 4 OR eine Solidarschuld des übertragenden und des übernehmenden Mieters gemäss den Art. 143-149 OR zur Folge (E. 5).

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 143-149 OR, Art. 263 Abs. 4 OR