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Regeste

Erwerb des Bürgerrechts von Gesetzes wegen; analoge Anwendung des Art. 5 Abs. 1 BüG.
Das eheliche Kind eines ausländischen Vaters und einer schweizerischen Mutter erwirbt - obschon die objektiven Voraussetzungen des Art. 5 Abs. 1 BüG nicht erfüllt sind - von Geburt an das Kantons- und Gemeindebürgerrecht der Mutter und damit das Schweizerbürgerrecht, wenn seine Situation jener eines Kindes gleichkommt, das von Geburt an eine andere Staatsangehörigkeit nicht erwerben kann.

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Referenzen

Artikel: Art. 5 Abs. 1 BüG