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Regeste

Einbeziehung eines Kindes in die Anerkennung seiner Mutter als Schweizer Bürgerin (Art. 57 Abs. 8 BüG).
1. Frage der Legitimation des ausländischen Vaters zur Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Entscheid der zuständigen Behörde des Heimatkantons (offengelassen) (Erw. 2).
2. Voraussetzungen, unter denen das Kind auf Antrag der Mutter und ohne Zustimmung des ausländischen Vaters zusammen mit jener in das Schweizer Bürgerrecht aufgenommen werden kann (Erw. 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 57 Abs. 8 BüG