Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 

Regeste

Art. 185/184 StGB; Art. 260bis StGB.
1. Abgrenzung der Geiselnahme von der Freiheitsberaubung und Entführung zur Erlangung eines Lösegelds; Begriff des "Dritten" (E. 2).
2. Konkurrenz zwischen strafbaren Vorbereitungshandlungen und vollendetem Tatbestand? (E. 3).
3. Konkrete Handlungen mit Vorbereitungsfunktion, die nach Massgabe eines von andern entworfenen, aber dem Täter bekannten und von ihm gebilligten Plans ausgeführt werden, sind planmässig getroffene Vorbereitungshandlungen (E. 4).

Inhalt

Ganzes Dokument:
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 260bis StGB

Navigation

Neue Suche