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Regeste

Haushaltungsentschädigung (Art. 4 Abs. 1 lit. b EOG).
- Anspruch der Alleinstehenden ohne Kinder: Voraussetzungen. Übersicht über die Rechtsprechung (Erw. 1).
- Anspruch des Inhabers eines Treuhandbüros, welches in Verbindung mit einem eigenen Haushalt geführt wird, verneint (Erw. 2).

Inhalt

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Referenzen

Artikel: Art. 4 Abs. 1 lit. b EOG