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Regeste

Art. 21 IVG, Ziff. 7.02* HVI-Anhang.
Voraussetzungen für die Abgabe von Kontaktlinsen bei hochgradigem irregulärem Astigmatismus und Keratokonus: Korrektur der Verwaltungspraxis.

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Referenzen

Artikel: Art. 21 IVG