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Regeste

Internationale Schiedsgerichtsbarkeit; Art. 190 Abs. 1 und 2 IPRG; Zulässigkeit der staatsrechtlichen Beschwerde gegen einen Berichtigungsentscheid.
Begriff des Ergänzungsentscheids und des Berichtigungsentscheids. Verhältnis zwischen dem Berichtigungsentscheid und dem ursprünglichen Schiedsspruch (E. 1.1). Voraussetzungen, unter denen der Berichtigungsentscheid mit staatsrechtlicher Beschwerde angefochten werden kann (E. 1.2.1-1.2.3).
Verhältnis zwischen der Beschwerde gegen den ursprünglichen Entscheid und dem Begehren um Berichtigung desselben (E. 1.2.4).
Rügen, die bereits in der staatsrechtlichen Beschwerde gegen den ursprünglichen Entscheid vorgebracht wurden, können in der staatsrechtlichen Beschwerde gegen den Berichtigungsentscheid nicht mehr erhoben werden (E. 2).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 190 Abs. 1 und 2 IPRG

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