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Regeste

Art. 4 BV; Art. 145 ZGB.
Eine vorsorgliche Verfügung, die im Scheidungsverfahren der Mutter einen Unterhaltsbeitrag für ein mündiges Kind zuspricht, ist willkürlich. Es steht dem mündigen Kind selbst zu, hiefür ein besonderes Verfahren vor der zuständigen Behörde einzuleiten.

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Referenzen

Artikel: Art. 4 BV, Art. 145 ZGB