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Regeste

Art. 98a Abs. 3 in Verbindung mit Art. 103 lit. a OG; Art. 5 LG; Erteilung einer Lotteriebewilligung; Legitimation zur Konkurrentenbeschwerde.
Kantonale Entscheide über die Erteilung einer Lotteriebewilligung stützen sich auf Bundesverwaltungsrecht; Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Nichteintretensentscheid einer kantonalen Rechtsmittelinstanz wegen bundesrechtswidriger Anwendung kantonalen Verfahrensrechts (E. 1).
Legitimation zur Konkurrentenbeschwerde: Ein schutzwürdiges Interesse kann vorliegen für Konkurrenten in Wirtschaftszweigen, die durch wirtschaftspolitische oder sonstige spezielle Regelungen in eine besondere Beziehungsnähe untereinander versetzt werden; eine solche ergibt sich vorliegend aus der Natur der Bewilligung und den besonderen konkreten Umständen (E. 2).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 103 lit. a OG, Art. 5 LG