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Regeste

Art. 4 BV, Fristenlauf.
Berechnung der Berufungsfrist nach Art. 185 SchKG, wenn der anfechtbare Entscheid dem Inhaber eines Postfachs zugestellt und die Eingangsanzeige an einem Samstag in das Postfach gelegt wird (Bestätigung der Rechtsprechung).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 4 BV, Art. 185 SchKG

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