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Regeste a

Art. 43 f. ATSG; Art. 6 Ziff. 1 EMRK; Beweiswürdigung.
Auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte besteht im Verfahren um Zusprechung oder Verweigerung von Sozialversicherungsleistungen kein förmlicher Anspruch auf versicherungsexterne Begutachtung. Eine solche ist indessen anzuordnen, wenn auch nur geringe Zweifel an der Zuverlässigkeit und Schlüssigkeit der versicherungsinternen ärztlichen Feststellungen bestehen (E. 4).

Regeste b

Art. 6 UVG; Art. 6 EMRK; Umfang der Untersuchungspflicht.
Es ist zulässig und verstösst insbesondere nicht gegen Art. 6 EMRK, in einem Streit über Zusprechung oder Verweigerung von Leistungen der Unfallversicherung die Frage, ob ein natürlicher Kausalzusammenhang zwischen dem Ereignis und den geklagten Beschwerden besteht, offenzulassen mit der Begründung, ein allfälliger natürlicher Kausalzusammenhang wäre nicht adäquat und damit nicht rechtsgenüglich (E. 5.1).

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Referenzen

Artikel: Art. 6 EMRK, Art. 6 Ziff. 1 EMRK, Art. 6 UVG