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Regeste

Art. 43 f. ATSG; Art. 25a VwVG; Anordnung einer Begutachtung.
Der Versicherungsträger hat eine Begutachtung auch dann nicht in Form einer anfechtbaren Verfügung anzuordnen, wenn die versicherte Person geltend macht, die Expertise sei - als "second opinion" - nicht notwendig (Bestätigung der Rechtsprechung unter Berücksichtigung des zwischenzeitlich in Kraft getretenen Art. 25a VwVG; E. 4).

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Referenzen

Artikel: Art. 25a VwVG